
Wertsicherungsklausel unwirksam? Wann Gewerbemieter zu viel gezahlte Miete zurückfordern (BGH 2026)
Ein BGH-Urteil von März 2026 stellt Gewerbemieter besser: Formularmäßige Wertsicherungsklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle — verstoßen sie, sind sie von Anfang an unwirksam, und zu viel gezahlte Miete kann zurückgefordert werden. Aus Mietersicht erklärt.


